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- Bundespersonalausweis:
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis
abgelöst. Der neue Personalausweis verfügt über
einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder
Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher
z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.
Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto
und, wenn Sie wollen, Ihre Fingerabdrücke
abgelegt. Ihr neuer Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie kön-
nen die Unterschriftsfunktion nutzen, indem Sie eine entsprechende Komponente – ein
Signaturzertifikat –
erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen.
Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können
Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.
Für die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige
(unter 16 Jahren) ist zusätzlich noch die Einverständniserklärung
der beiden Erziehungsberechtigten bzw. Einverständniserklärung und
Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
vorzulegen.
Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten
Ihren Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
- Alter Personalausweis oder Reisepass
- Alter
Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie
Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Gebühren:
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| Antragstellende Person ab 24 Jahren |
28,80 Euro (10 Jahre gültig) |
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| Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
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Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro (höchstens 3 Monate) |
PIN, PUK und Lesegerät:
Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält anschließend per Post eine persönliche sechsstellige PIN
(Personal Identification Number) und eine PUK (Personal Unblocking
Key) zur Aufhebung der Blockierung,
wenn die PIN dreimal falsch eingegeben worden ist. Für den Fall, dass der Ausweis verloren geht, gibt es noch
ein Kennwort, mit dem das Dokument gesperrt werden kann.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine PIN. Erst
wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind,
können sie auch die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Weitere Informationen:
Das Bundesinnenministerium hat eine Internetseite zum neuen
Personalausweis eingerichtet. Darin sind
Technik, Funktion und Einsatzmöglichkeiten des neuen Ausweises
mit elektronischer Identität anschaulich
dargestellt.

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- Der
elektronische Reisepass (ePass)
In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt.
Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das
Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden
in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich
zwei Fingerabdrücke gespeichert.
Diese Unterlagen werden bei der Beantragung
benötigt:
- Ihr
alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
(auch wenn diese Dokumente
bereits abgelaufen sind) bzw. Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums (auch schon bei Kleinkindern)
Ein Kinderreisepass
ist ab Ausstellung 6 Jahre gültig, längstens
aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein vorhandener
Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
verlängert werden. Dabei muss ein neues Lichtbild angebracht
werden. Bei Kinderreisepässen für Kinder ab 10 Jahren
ist deren Anwesenheit für die eigenhändige Unterschrift
erforderlich.
Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) ist zusätzlich noch die
Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten
bzw. Einverständniserklärung und Sorgerechtsnachweis
bei nur einem Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten
Gebühren:
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| Antragstellende Person ab 24 Jahren |
59,00 Euro (10 Jahre gültig) |
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| Antragstellende Person unter 24 Jahren |
37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
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Vorläufiger Reisepass |
26,00 Euro (1
Jahr gültig) |
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Kinderreisepass |
13,00 Euro (Änderung
/ Verlängerung: 6,00 Euro) |
Weitere
Informationen:
Das Bundesministerium
des Inneren hat eine Internetseite zum ePass eingerichtet.
Hier finden Sie weitere Informationen:
www.epass.de
Verlust:
Der Ausweisinhaber / Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich
den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der
zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei Verlust bringen
Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises / Reisepasses
als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch, die Geburts-
bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geignete Dokumente
mit. Für das Sperren der Online-Ausweisfunktion außerhalb
unserer Öffnungszeiten kann der Sperrnotruf unter Tel.
0180 /1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 - 24
Uhr) genutzt werden.
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