Bürgerbüro
 
Unsere Aufgaben Öffnungszeiten
  Was wir für Sie tun können... Sie wollen sich an-, ab- oder ummelden? Umzugsratgeber
Personalausweis und Pass Führerscheine Beglaubigungen Untersuchungsberechtigung
Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiuung
Lohnsteuerkarten Führungszeugnis
 
  
 
 

 
 
  • Bundespersonalausweis:

    Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis 
    abgelöst. Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder 
    Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher 
    z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können.

    Im Chip des neuen Personalausweises sind zukünftig Ihr Foto und, wenn Sie wollen, Ihre  Fingerabdrücke 
    abgelegt. Ihr neuer Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie kön-
    nen die Unterschriftsfunktion nutzen, indem Sie eine entsprechende Komponente – ein Signaturzertifikat – 
    erwerben und auf Ihren Personalausweis nachladen.

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können 
    Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

    Für die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige (unter 16 Jahren) ist zusätzlich noch die  Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten bzw. Einverständniserklärung und Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten vorzulegen. 

    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

    Ihren Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. 


    Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:

    • Alter Personalausweis oder Reisepass
    • Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider  Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten. 

    Gebühren:  

    • Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro (10 Jahre gültig) 
    • Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro (6 Jahre gültig) 
    • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro (höchstens 3 Monate)  

    PIN, PUK und Lesegerät: 

    Wer einen neuen Personalausweis beantragt, erhält anschließend per Post eine persönliche sechsstellige PIN 
    (Personal Identification Number) und eine PUK (Personal Unblocking Key) zur Aufhebung der  Blockierung, 
    wenn die PIN dreimal falsch eingegeben worden ist. Für den Fall, dass der Ausweis verloren geht, gibt es noch
    ein Kennwort, mit dem das Dokument gesperrt werden kann. 

    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keine PIN. Erst  wenn  sie  mindestens 16  Jahre alt sind,
    können sie auch die Online-Ausweisfunktion nutzen. 
     
    Weitere Informationen: 

    Das Bundesinnenministerium hat eine Internetseite zum neuen Personalausweis eingerichtet. Darin  sind 
    Technik, Funktion und Einsatzmöglichkeiten des neuen Ausweises mit elektronischer Identität anschaulich
    dargestellt. 




 
 
  • Der elektronische Reisepass (ePass)

    In Deutschland wurde der ePass im November 2005 eingeführt. Im ePass der ersten Generation ist als biometrisches Merkmal das Passfoto im Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden in elektronischen Pässen der zweiten Generation zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert. 
     
    Diese Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt:
    • Ihr alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente 
      bereits abgelaufen sind) bzw. Geburtsurkunde
    • ein biometrietaugliches Lichtbild neuesten Datums (auch schon bei Kleinkindern)  

    Ein Kinderreisepass ist ab Ausstellung 6 Jahre gültig, längstens aber bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein vorhandener Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Dabei muss ein neues Lichtbild angebracht werden. Bei Kinderreisepässen für Kinder ab 10 Jahren ist deren Anwesenheit für die eigenhändige Unterschrift erforderlich.

    Für die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) ist zusätzlich noch die 
    Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten bzw. Einverständniserklärung und Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten vorzulegen. 

    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

    Gebühren: 
     

    • Antragstellende Person ab 24 Jahren 59,00 Euro (10 Jahre gültig) 
    • Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig) 
    • Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro (1 Jahr gültig)  
    • Kinderreisepass 13,00 Euro (Änderung / Verlängerung: 6,00 Euro)  

    Weitere Informationen: 

    Das Bundesministerium des Inneren hat eine Internetseite zum ePass eingerichtet.
    Hier finden Sie weitere Informationen:

    www.epass.de

    Verlust

    Der Ausweisinhaber / Passinhaber ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung eines Personalausweises / Reisepasses als Identitätsnachweis Ihr Familienstammbuch, die Geburts- bzw. Heiratsurkunde oder andere zur Erkennung geignete Dokumente mit. Für das Sperren der Online-Ausweisfunktion außerhalb unserer Öffnungszeiten kann der Sperrnotruf unter Tel. 0180 /1 33 33 33 (Montag bis Sonntag, 0 - 24 Uhr) genutzt werden.

 
Zum Seitenanfang