Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um in NRW angeln zu dürfen. Das heißt, wer die Fischerei/ das Angeln ausübt, muss Inhaber eines solchen Scheines sein. Der Fünf-Jahres- oder Jahres-Fischereischein darf nur Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Die Jahres- und Jugendfischereischeine sind nur bis Ende des Jahres gültig, in dem sie ausgestellt werden.
Bei Verlust des Fischereischeins stellt das Bürgerbüro einen Ersatzfischereischein aus.
Die Fischereiprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Weitere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Paderborn.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen zur Ausstellung eines Fischereischeins:
Montag: | 08.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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