Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Bürgerbüro auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.
Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:
Hiermit bestätige ich, dass die nachstehend aufgeführte Person laut Melderegister lebt.
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich sein. Die Erteilung für Rentenzwecke im Inland ist gebühren frei.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Persönliches Erscheinen erforderlich
Montag: | 08.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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