Informationen
zu den Verantwortlichen für den Internetauftritt der Gemeinde
Altenbeken.
Gemeinde Altenbeken, Bahnhofstraße 5a, 33184 Altenbeken,
Tel.: 05255-1200-30, Fax: 05255-1200-33
E-Mail:
info@altenbeken.de
Hinweis zu externen Links: Die Gemeinde Altenbeken ist als Internetanbieter
(Content provider) nach § 5 Abs. 1 des Teledienstgesetzes
(TDG) bzw. § 5 Medienstaatsvertrag (MDStV) für die "eigenen
Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, verantwortlich.
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Bei Links handelt es sich allerdings stets um "lebende"
(dynamische) Verweisungen; die fremden Inhalte können deshalb
geändert worden sein, ohne dass die Gemeinde Altenbeken hiervon
Kenntnis hat.
Virtuelle
Poststelle
E-Mail-Kommunikation
mit der Gemeinde Altenbeken
Die Nutzung von E-Mail ist im täglichen Geschäftsleben
selbstverständlich. Die Kommunikation über E-Mail schafft
Vorteile auf Seiten des Versenders und des Empfängers. Unsere
Organisationseinheiten und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind über E-Mail direkt erreichbar. Über die E-Mail-Adressen
der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter können Sie derzeit
jedoch keine rechtlich verbindlichen Erklärungen, wie zum
Beispiel Widersprüche, Anträge oder Vertragsunterzeichnungen,
an uns richten. Wir als Gemeinde Altenbeken eröffnen mit
unserem Internetauftritt und der Veröffentlichung von E-Mail-Adressen
unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern keinen elektronischen
Zugang im Sinne des Paragraphen 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Nordrhein Westfalen (VwVfG NRW). Selbstverständlich können
Sie die veröffentlichten E-Mail-Adressen gerne für die
nicht formelle Kommunikation benutzen!
Kommunikation im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Sie können in allen Verfahren, die in den Anwendungsbereich
der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) fallen
und für die wir als Gemeinde Altenbeken zuständig sind,
rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E-Mail-Adresse
als Grafik an uns senden. Selbst dann, wenn gesetzlich eine schriftliche
Antragstellung erforderlich ist, d.h. ein Antrag eigenhändig
unterschrieben werden muss, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen
Anträge elektronisch stellen. Denn die geforderte Unterschrift
kann durch die so genannte elektronische Signatur ersetzt werden.
Der bei der Verwaltung eingehende elektronische Antrag entwickelt
dann die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.
Des Weiteren können Sie Ihre Mitteilungen an uns zur Sicherung
der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versenden.
Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen
Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert
werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können,
haben wir eine Virtuelle Poststelle eingerichtet. Die Gesamtgröße
der eingehenden E-Mails ist begrenzt. Zur Sicherung der Vertraulichkeit
Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten
an uns senden. Hierbei wird von der Virtuellen Poststelle als
Verschlüsselungssystem "Secure / Multipurpose Internet
Mail Extensions (S/MIME)" unterstützt. Innerhalb des
Verfahrens nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie kann die rechtlich
geforderte Unterschrift durch die sogenannte qualifizierte elektronische
Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden. Die bei der Verwaltung
eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung
wie die unterschriebene Papierform. Die Verwaltung kann zurzeit
Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center)
auf Echtheit und Gültigkeit prüfen: * S-Trust * DATEV
eG * D-Trust * TeleSec * TC TrustCenter * Deutsche Post Com. Bitte
haben Sie Verständnis, dass derzeit Signaturen anderer Anbieter
nicht zugelassen werden können. Sofern Sie andere Signaturen
als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch
nicht ersetzt! Sollten Sie noch nicht die vorstehend beschriebene
Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten
wir Sie - wie bisher - auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende
oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden wir Sie
an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informieren.
Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden,
so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen
Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Derzeit
wird nur das Dateiformat PDF (Adobe Acrobat bis Version 8) unterstützt.
Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen,
so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Soweit eine Bearbeitung
Ihrer E-Mail nicht möglich ist, werden wir Sie hierüber
schnellstmöglich informieren. Dieser Fall kann z. B. durch
Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen
von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst
werden. Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation
mit uns als Gemeinde Altenbeken. Sie gelten nicht für Verweise
auf Angebote von Dritten, wie etwa dem "Einheitlichen Ansprechpartner"
oder anderen Behörden und Institutionen.
Hierzu nutzen Sie bitte ausschließlich folgende
E-Mail-Adresse:
vps@altenbeken.de
Haftungsausschluss
Die Gemeinde Altenbeken ist bemüht, die Angaben in ihrem
Internetangebot stets auf einem aktuellen Stand zu halten. Fehler
im Bearbeitungsvorgang sind aber dennoch nicht auszuschließen.
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit
und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen
ist daher ausgeschlossen.
Insbesondere durch die technischen Bedingungen des Internets als
dezentraler Netzwerkverbund mit Zwischenspeicherung und Weitergabe
temporärer Daten kann keine Gewähr für den Ausschluss
von Manipulationen, von versehentlichem Verfälschen oder
für die Verwendung nur aktueller Daten (z.B. alte Version
noch im Cache) auf dem Verbindungsweg Anbieter zum Nutzer gegeben
werden. Auf diese systembedingte Einschränkung wird hingewiesen.
Für die Richtigkeit der Angaben und die Übereinstimmung
mit den Ursprungsdaten wird daher keine Gewähr übernommen.
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Tun, Dulden oder Unterlassen unterliegt ausschließlich deutschem
Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
ist Altenbeken.