Wir
sind zuständig für alles, was in unserer
Gemeinde mit Planen, Bauen, Wohnen, Straßen
und Grünanlagen zu tun hat. Das Sachgebiet
Bauverwaltung nimmt insbesondere die folgenden Aufgaben
wahr:
An-
und Verkauf von Baugrundstücken allgemeine
Verwaltungsangelegenheiten für das Bauwesen Durchführungen
von Veranlagungen zu Erschließungs- und Ausbaubeiträgen Verwaltung
der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Widmung
und Endwidmung von Straßen, Wegen und Plätzen Ausschreibungen
von Bauleistungen (VOB) und Leistungen (VOL) Vergabe
von Lieferungen und Leistungen zur Ausführung
von Bauvorhaben Haushalts-
und Rechnungsangelegenheiten - Bauwesen Kinderspielplätze Denkmalschutz
und Denkmalpflege
Stadtplanung:
Im
Bereich Stadtplanung werden die Grundlagen für
die zukünftige räumliche Entwicklung innerhalb
des Gemeindegebietes erarbeitet.
Als Ausfluss des im Grundgesetz und in der Landesverfassung
garantierten Selbstverwaltungsrechtes besitzen die
Gemeinden für ihren Bereich auch die Planungshoheit
für die Bauleitplanung. Wichtigste Rechtsgrundlagen
für diese sind das Baugesetzbuch sowie das
Raumordnungsgesetz.
Wesentlichste Instrumente für die Bauleitplanung
sind der Flächennutzungsplan
(mit
Landschaftsplan), der als vorbereitender Bauleitplan
die beabsichtigte Art der Bodennutzung für
das gesamte Stadtgebiet darstellt sowie die Bebauungspläne,
die als verbindliche Bauleitpläne für
einen bestimmten Teil des Gemeindegebietes rechtsverbindliche
Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung
treffen. Nachfolgend sind die wesentlichen Aufgaben
der Stadtplanung aufgeführt:
Wahrnehmung
von Aufgaben der städtebaulichen Planung insbesondere
Aufstellung, Änderung und Aufhebung der städtischen
Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und
Bebauungspläne) Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Einbringung
kommunaler Interessen bei der Regionalplanung sowie
bei Bauleit- und Verkehrsplanungen Dritter
Hochbau
/ Gebäudeunterhaltung:
Das Sachgebiet Hochbau ist für die
Umsetzung der vom Rat der Gemeinde beschlossenen Neubau-,
Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen zuständig.
Neben der Bauüberwachung und Abrechnung werden hier
auch die Aufgaben der Gemeinde als Bauherr wahrgenommen.
Hierzu zählen beispielsweise die Vergabe von Lieferungen
und Leistungen für die Ausführung von Hochbaumaßnahmen
sowie die Vorbereitung und Vergabe von Planungsaufträgen.
Ein weiteres, umfangreiches Aufgabengebiet ist darüber
hinaus die Sicherstellung der baulichen Unterhaltung des
gemeindlichen Gebäudebestandes. Eine sachgerechte
Gebäudeunterhaltung ist Voraussetzung für die
Erhaltung der vorhandenen Sach- und Nutzungswerte.
Tiefbau:
Das Sachgebiet Tiefbau befasst sich insbesondere
mit dem Neubau von Straßen und deren Unterhaltung.
Dem tatsächlichen Ausbau von Straßen gehen
dabei intensive Planungen voraus, auf deren Grundlage
umfassende Bürgerbeteiligungen durchgeführt
werden. Weitere Schwerpunkte des Tiefbaus sind die Aufgabenbereiche
Wasserbau und Siedlungswasserwirtschaft, die fachlich
eng mit dem immer wichtiger werdenden Gewässerschutz
zusammenhängen. Den wohl wichtigsten Teilbereich
des Wasserbaus stellt die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
dar. Die Siedlungswasserwirtschaft befasst sich unter
anderem mit der Planung, dem Bau und der Unterhaltung
des Trinkwasserversorgungssystems.