Gemeindeverwaltung
 
Verwaltungsorgane Ämter & Organisationen Telefonverzeichnis
 
Hauptamt Finanzverwaltung/Steueramt Gemeindemarketing Ordnungs- und Sozialverwaltung
Standesamt Bauamt Bauhof und Wasserwerk Abwasserwerk Klimaschutzmanager
Feuerwehr Polizei Amtsgericht Schiedspersonen
 
   
 
 

 
 
 

Die Finanzverwaltung ist zuständig für alle Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, sowie für die Verwaltung der kommunalen Steuern.

 
Einführung der getrennten Abwassergebühr in der Gemeinde Altenbeken
   
 

Nach aktueller Rechtsprechung des Landes NRW erhebt auch die Gemeinde Altenbeken zukünftig getrennte Gebühren für Schmutz- und Regenwasser.

Für das Einleiten von Abwasser in das Kanalnetz der Gemeinde Altenbeken wurde bisher eine einheitliche Abwassergebühr erhoben, die sich durch Ablesen der Werte an der Was-seruhr ermittelt. In dieser Gebühr waren auch anteilig die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers einbezogen.

Diese Berechnung ist einfach – aber nach Urteil des OVG Münster nicht gerecht. Denn einen Zusammenhang zwischen dem Frischwasserbezug und der Menge an Niederschlagswasser, die vom Grundstück in den öffentlichen Kanal gelangt, gibt es nicht.
Bei der getrennten Veranlagung werden nun die Kosten für die Entsorgung des Nieder-schlagswassers verursachergerecht auf Grundlage der an der Kanalisation angeschlossenen Flächen umgelegt. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich weiterhin nach dem Frischwas-serverbrauch.

Die neue Regelung einer getrennten Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser ersetzt also die bisherige Abwassergebühr. In Summe bleibt die Höhe des Gebührenauf-kommens der Gemeinde Altenbeken unverändert.

An dieser Stelle finden sie ein Infoblatt, sowie einen Musterbescheid, anhand derer die Neuerungen noch einmal erläutert werden.

Mit Hilfe des Gebührenrechners können Sie die Veränderung auch mit Ihren persönlichen Verbrauchszahlen selbst berechnen.

Ein Änderungs-Formular mit denen Sie Veränderungen Ihrer angeschlosse-nen Flächen mitteilen können, steht Ihnen hier ebenfalls zur Verfügung.

Nachtrag:

Wurde bei Ihrem Grundstück bisher nur die verminderte Abwassergebühr abgerechnet, ist der Abgabenbescheid an wenigen Punkten, abweichend vom hier dargestellten Musterbescheid, etwas verändert dargestellt.

Ein Muster eines Abgabenbescheides mit verminderter Abwassergebühr können Sie hier einsehen..

   
Satzung
Infoblatt
Musterbescheid
Musterbescheid für ermäßigte Grundstücke
Gebührenrechner
Formular

Bankeinzugsverfahren

Haben Sie einen Zahlungstermin vergessen und deswegen eine Mahnung erhalten? Das ist nicht nötig! Erteilen Sie der Gemeindekasse einfach eine Einzugsermächtigung von Ihrem Girokonto.

Das ist der einfachste Zahlungsweg und Sie ersparen sich unnötige Arbeit und eventuell Kosten. So etwa entfallen das lästige Überwachen von Zahlungsterminen und die Änderung bestehender Daueraufträge. Außerdem müssen Sie die Folgen einer verspäteten Zahlung (Mahngebühr, Säumniszuschläge) nicht fürchten.

Sie brauchen nur den angehängten Vordruck aufrufen, ihn mit Ihren Angaben füllen, ausdrucken und mit Ihrer Unterschrift versehen der Gemeindekasse übersenden. Natürlich können Sie auch eine formlose Einzugsermächtigung erteilen:

Gemeinde Altenbeken, Gemeindekasse, Bahnhofstr. 5a, Altenbeken.

 
     

Bitte erteilen Sie - auch aus eigenem Interesse - der Gemeindekasse keine Einzugsermächtigung per E-Mail. Ihre eigenhändige Unterschrift ist für den Lastschrifteinzug erforderlich.

Formular Einzugsermächtigung


 
 
Steuern, Gebühren und Abgaben 2012
         
Hier finden Sie Informationen zu Steuern, Gebühren und Abgaben der einzelnen Dienstleistungen der Gemeinde Altenbeken
Realsteuern
Grundsteuer A 216 %
Grundsteuer B 430 %
Gewerbesteuer 395 %
Straßenreinigung
Sommer- u. Winterreinigung 2,82 € / Frontmeter
Winterreinigung 1,65 € / Frontmeter
Abfallentsorgung
Restmüll (graue Tonne)   80 l Tonne   105,20 € / Jahr
    120 l Tonne   129,48 € / Jahr
    240 l Tonne   208,56 € / Jahr
Bioabfall (grüne Tonne)   80 l Tonne   10,00 € / Jahr
    120 l Tonne   15,00 € / Jahr
    240 l Tonne   30,00 € / Jahr
Papier (blaue Tonne)   80 l Tonne   11,52 € / Jahr
    120 l Tonne   12,48 € / Jahr
    240 l Tonne   16,56 € / Jahr
Gebühr für Gefäßwechsel: 10,00 € für das 1. Gefäß; 5,00 € für jedes weitere Gefäß
Wassergeld
Wassergeld 0,87 € / m³ + 7 % MWSt.
Grundgebühr Wasseruhr (bis 5 cbm Nennleistung) 70,20 € / Jahr + 7 % MWSt.
Grundgebühr Wasseruhr (bis 10 cbm Nennleistung) 183,60 € / Jahr + 7% MWSt.
Kanalgebühren
Schmutzwassergebühr 3,85 € / m³
Niederschlagswassergebühr 0,49 € / m²
Hundesteuer
1 Hund 55,20 € / Jahr
2 Hund 67,20 € / Jahr je Hund
3 und mehr Hunde 79,20 € / Jahr je Hund
Abfallkalender
Download "Abfallkalender 2012" (1,76 Mb)
 

Ansprechpartner / Kontakt:
 
E-Mail finanzverwaltung@altenbeken.de

Markus Raabe
Leiter der Finanzverwaltung; Kämmerer
Tel.: 0 52 55 / 1200 20
 
Christian Bruns
Sachbearbeitung
Tel.: 0 52 55 / 1200 12
     
Rudolf Löneke
Sachbearbeitung, Steueramt
Tel.: 0 52 55 / 1200 21
  Anneliese Zänger
Sachbearbeitung Steueramt
Tel.: 0 52 55 / 1200 21
     
Maria Keuter
Leiterin Gemeindekasse
Tel.: 0 52 55 / 1200 26
  Kerstin Ilskens
Sachbearbeitung
Tel.: 0 52 55 / 1200 25
     
 
 
Zum Seitenanfang