Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 25. August 2022 verlängert.
Einzelheiten gibt's auf der Website des Kreises Paderborn.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen. Aber auch Erlasse, die über die fünf Bezirksregierungen an die Kommunen weitergeleitet werden, werden bei Regelungsbedarf veröffentlicht.
Die relevanten Veröffentlichungen finden Sie hier.
Mit einer Impfung schützen Sie sich selbst und andere. Denn je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Und so kommen wir Schritt für Schritt wieder zurück in ein normales Leben.
Die Impfung ist freiwillig und kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger. Mitzubringen sind ein Lichtbildausweis und sofern vorhanden, der Impfpass.
Wann und wo Sie sich ohne Termin impfen lassen können, finden Sie auf der Website des Kreises Paderborn.
Die DRK-Teststelle in Altenbeken ist ab 1. Juli 2022 (vorübergehend) geschlossen.
Wo Sie darüber hinaus einen kostenlosen Corona-Schnelltest bekommen, erfahren Sie auf der Website des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de.
Die wichtigsten Informationen zu aktuellen Quarantäneregeln finden Sie auf den Seiten des Kreisgesundheitsamtes Paderborn.
Hier finden Sie entsprechende Informationen des Bundesgesundheitsministeriums.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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