Seit dem 3. April gilt die neue Corona-Schutzverordnung, wonach Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert werden.
Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern.
Einzelheiten gibt's auf der Website des Kreises Paderborn.
Im Rathaus Altenbeken bleibt bis auf Weiteres die 3G-Regel bestehen.
Nach dem Infektionsschutzgesetz ist das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Dies geschieht in Form von Verordnungen und Allgemeinverfügungen. Aber auch Erlasse, die über die fünf Bezirksregierungen an die Kommunen weitergeleitet werden, werden bei Regelungsbedarf veröffentlicht.
Die relevanten Veröffentlichungen finden Sie hier in chronologischer Reihenfolge.
Mit einer Impfung schützen Sie sich selbst und andere. Denn je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Und so kommen wir Schritt für Schritt wieder zurück in ein normales Leben.
Die Impfung ist freiwillig und kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger. Mitzubringen sind ein Lichtbildausweis und sofern vorhanden, der Impfpass.
Wann und wo Sie sich ohne Termin impfen lassen können, finden Sie auf der Website des Kreises Paderborn.
Wo Sie darüber hinaus einen kostenlosen Corona-Schnelltest bekommen, erfahren Sie auf der Website des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de.
Die wichtigsten Informationen zu aktuellen Quarantäneregeln finden Sie auf den Seiten des Kreisgesundheitsamtes Paderborn.
Hier finden Sie entsprechende Informationen des Bundesgesundheitsministeriums.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
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Telefax 05255 1200-33
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