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Entsorgung von Klärschlamm

24.09.2018

Wichtige Informationen zur Klärschlammentsorgung

Die Gemeinde Altenbeken weist Grundstückseigentümer und Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben auf die geplante Abfuhr der Klärschlämme im Oktober hin.

Mitarbeiter des Abwasserwerks, die sich selbstverständlich ausweisen, werden in der 41. und 42. Kalenderwoche die zur Abfuhr anstehenden Anlagen sichten. Die Abfuhr erfolgt dann im Anschluss in der 43. Kalenderwoche. 

Die Anlagenbetreiber haben entsprechend der „Grundstücksentwässerungssatzung der Gemeinde Altenbeken vom 15.02.2018“ das Betreten und Befahren Ihres Grundstücks zum Zwecke der Entsorgung zu dulden.
Bitte halten Sie die Entsorgungsöffnungen aller Kammern der Grundstücksentwässerungsanlage zugänglich.

Rückfragen richten Sie an das Team des Abwasserwerks unter der Rufnummer 05255 / 933 183.

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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd