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Sportplatzstreit Altenbeken – Eine unendliche Geschichte

22.03.2019

Seit Jahren schwelt ein Streit zwischen Anwohnern und Verein, jetzt zeichnet sich eine Lösung ab

Stein des Anstoßes: der Sportplatz „Am Kuhlenborn“ und damit verbundene Lärmimmissionen (Foto: M. Vogt)
Stein des Anstoßes: der Sportplatz „Am Kuhlenborn“ und damit verbundene Lärmimmissionen (Foto: M. Vogt)

Auf dem Altenbekener Sportplatz „Am Kuhlenborn“ wird seit 92 Jahren Fußball gespielt. 1958 wurde der Platz auf den heutigen Umfang erweitert, 2008 erfolgte in Eigenleistung des Sportvereins die Umgestaltung von Asche auf Kunstrasen.
Seit nunmehr 8½ Jahren schwelt ein Streit zwischen Anwohnern und dem ESV TuS 98 Altenbeken. Im Kern geht es um den Lärm im Trainings- und Spielbetrieb auf dem Sportplatz. Jetzt scheint sich eine Lösung abzuzeichnen. Ein nachträgliches Baugenehmigungsverfahren könnte die Sportstätte auf rechtlich sichere Beine stellen.
2010 hatten Anwohner des Sportplatzes beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Kreis Paderborn mit der Begründung eingereicht, es läge keine Baugenehmigung für den Sportplatz einschließlich der Nebenanlagen vor und die Bauaufsicht müsse einschreiten. Ob 1927 zur Errichtung des Sportplatzes eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre, wurde vom Gericht in der mündlichen Verhandlung am 18. September 2012 letztlich nicht beantwortet. Der Kreis Paderborn wurde gleichwohl verpflichtet, gegen die Lärmimmissionen des Sportplatzes bauordnungsrechtlich einzuschreiten. Basierend auf diesem Urteil erließ der Kreis mit Bescheid vom 31.12.2012 eine Ordnungsverfügung gegen den ESV TuS 98 Altenbeken bezüglich der Sportplatznutzung. Diese wurde durch die bis heute wirksame Ord-nungsverfügung vom 5. Dezember 2013 ersetzt, nachdem ein Nutzungskonzept sowie ein Lärmschutzgutachten erstellt wurden.
Die Anwohner klagten Anfang 2014 erneut und zwar auf Untersagung der Nutzung des Sportplatzes, hilfsweise den Kreis Paderborn zu verpflichten, gegen die nach Meinung der Kläger baurechtswidrige Nutzung der Sportanlage mit geeigneten und erforderlichen Mitteln einzuschreiten. Im Mai 2015 fand dann ein vom Gericht angeordneter Ortstermin und im November des gleichen Jahres auf Bestreben des Kreises Paderborn ein Erörterungstermin ohne gerichtliche Beteiligung statt. Die in beiden Terminen angestrebte gütliche Einigung konnte jedoch nicht erzielt werden.
Das Verwaltungsgericht Minden übertrug das weitere Klageverfahren 2017 einem Einzelrichter zur Entscheidung. Im Mai und Oktober 2018 fanden zwei weitere gerichtlich anberaumte Ortstermine mit dem Ziel einer gütlichen Einigung statt. Der angestrebte gerichtliche Vergleich konnte auch hier in beiden Fällen nicht erreicht werden.
Mit Blick auf die gescheiterten Einigungsbemühungen hat das Gericht mit Verfügung vom 21.11.2018 jetzt um Stellungnahme gebeten, ob die Sportanlage und ihre Nutzung nicht formell legalisiert werden sollte. Nach Ansicht des Gerichtes erscheint es wegen der angespannten Situation wenig sinnvoll, die Sportplatznutzung jeweils mit Ordnungsverfügungen zu regeln. Zu diesem Zweck könnte ein entsprechender Bauantrag gestellt werden. In einem Baugenehmigungsverfahren würden die trotz bestehender Ordnungsverfügung noch andauernden Streitigkeiten zwischen den Anwohnern und dem ESV TuS 98 Altenbeken durch entsprechende Auflagen zur Baugenehmigung geregelt werden.

Ein Baugenehmigungsverfahren könnte die Lösung im Sportplatzstreit bringen (Foto: M. Vogt)
Ein Baugenehmigungsverfahren könnte die Lösung im Sportplatzstreit bringen (Foto: M. Vogt)

Wie Bürgermeister Hans Jürgen Wessels in der jüngsten Sitzung des Sportausschusses berichtete, wäre dies auch im Sinne des ESV TuS 98 Altenbeken, der ebenfalls klare Verhältnisse wünsche. Dem folgte der Fachausschuss und sprach eine einstimmige Empfehlung an den Rat der Gemeinde aus, ein Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. Zwar bliebe ein gewisses Restrisiko, schlechter könne es für den Verein aber nicht kommen. „Es wird nicht zur Schließung des Sportplatzes kommen“, ist sich der Rathauschef sicher. Er gehe davon aus, dass nach einem erfolgreichen Baugenehmigungsverfahren der Verein seine Trainings- und Spielzeiten etwas ausweiten könne. Der Gemeinderat wird am 11. April entscheiden.

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