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Coronakrise: Soziale Kontakte meiden

16.03.2020

Die Landesregierung hat weitere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus mit einschränkenden Folgen für die Bevölkerung beschlossen. Der Bürgermeister der Gemeinde Altenbeken hat zudem eine Allgemeinverfügung erlassen.

Bitte beachten Sie: Der folgende Artikel berücksichtigt die Gegebenheiten zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Aktuelles zur Coronakrise über den nachfolgenden Link.

In einer Kabinettssitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet: "Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Diese Maßnahmen gelten zunächst bis 19. April 2020:

  • Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gelten 14 Tage lang Betretungsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäuser und Kliniken sowie Pflegeeinrichtungen, Berufsschulen und Hochschulen.
  • Besuchsverbote oder Besuchseinschränkungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe.
  • Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen sind ab 16.03.2020 zu schließen bzw. deren Betrieb einzustellen.
  • Auch alle Fitness-Studios, Schwimmbäder, sogenannte „Spaßbäder“ und Saunen sind ab 16.03.2020 zu schließen.
  • Angebote an Volkshochschulen, Musikschulen und sonst. öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sind ab 17.03.2020 einzustellen.
  • Keine Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonst. Sport- und Freizeiteinrichtungen, in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab 17.03.2020. Gleiches gilt für Prostitutionsbetriebe.
  • Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem 16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für
    Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc.) zu gestatten:
    a) Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen und
    b) Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.
  • Der Zugang zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren ist ab 16.03.2020 zu beschränken und nur unter Auflagen zu erlauben. Der Aufenthalt ist nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs zu gestatten.
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein, die nach Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeits-prüfung zugelassen werden können. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind oder der
    Versorgung der Bevölkerung dienen (z. B. Wochenmärkte).

Hier finden Sie den entsprechenden Erlass der Landesregierung.

Die Coronakrise zwingt uns zu einschränkenden Maßnahmen. Bitte vermeiden Sie alle nicht notwendigen sozialen Kontakte. Überlegen Sie, ob ein geplanter Besuch oder eine Vorsprache bei Behörden nicht verschoben werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses sind auch telefonisch oder per E-Mail für Ihre Anliegen da, schauen Sie hier unter Ansprechpartner nach. Auch zahlreiche Formulare sind online verfügbar.

 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd