24.11.2021
Ab Mittwoch, 24. November, gilt aufgrund sehr stark steigender Infektionszahlen im Altenbekener Rathaus sowie in allen Außenstellen die 3G-Regel für Mitarbeitende und auch Besucher.
Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeitenden der Gemeinde Altenbeken gilt ab sofort im Rathaus und allen Einrichtungen der Gemeinde grundsätzlich die 3G-Regel: Besucherinnen und Besucher haben nur Zutritt, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Vereinbaren Sie persönliche Termine bitte zuvor telefonisch oder per E-Mail. Was Sie wo erledigen können und wer Ihr Ansprechpartner ist, erfahren Sie hier.
Einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren Sie bitte im Buchungsportal zur Online-Terminvergabe. Vor dem Gespräch wird der Impf- bzw. Genesenenstatus bzw. das Testergebnis kontrolliert. Der Antigen-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden, der PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Sogenannte Selbsttests berechtigen nicht zum Zutritt.
SchülerInnen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt, sie brauchen keinen Coronatest.
Beim Betreten des Rathauses oder einer anderen Einrichtung der Gemeinde ist das Tragen eines medizinischen Mundschutzes erforderlich.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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