Neuerungen im Pass- und Ausweiswesen

23.01.2021

Mit Jahresbeginn gelten einige Änderungen im Pass- und Ausweiswesen.

So können Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes elD-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises steigt für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, auf 37 Euro. Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine 24 Jahre alt ist, zahlt weiter 22,80 Euro. Und für die nachträgliche Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (elD) bzw. für die Neusetzung der PIN und die Entsperrung entfallen die bisherigen Gebühren von 6 Euro.

Ab 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Auch der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass hat ab sofort eine Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich.

Weitere Informationen rund um Leistungen des Bürgerbüros gibt's hier.

 
 
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