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Letzte Ruhe in pflegefreien Grabstätten

13.07.2022

An fast allen pflegfreien Grabstätten auf dem Altenbekener Friedhof sind Blumensträuße, Gestecke, Schalen oder Figuren platziert. So sollte es nicht sein.

Grabschmuck auf und vor der Urnen-Steleanlage 
Grabschmuck auf und vor der Urnen-Steleanlage
Grabschmuck an den Baumgräbern 
Grabschmuck an den Baumgräbern
 

Bei pflegefreien Grabstätten auf den hiesigen Friedhöfen übernimmt die Gemeinde für die Dauer der Ruhefrist der Verstorbenen die Grabpflege. Angehörige brauchen und dürfen nach der Bestattung keine Grabgestaltung vornehmen. Die Praxis sieht häufig anders aus.

Das Friedhofs- und Bestattungswesen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Der Trend zeigt eine deutliche Zunahme von Urnenbestattungen, der Anteil der Erdbestattungen ist rückläufig. In der Gemeinde Altenbeken sind inzwischen zwei Drittel aller Beisetzungen Urnenbestattungen und immer häufiger wünschen sich Hinterbliebene möglichst pflegefreie Urnengrabstätten. Seit einigen Jahren bietet die Gemeinde deshalb Urnen-Beisetzungen in Stelen und Baumgräbern an. Angehörige brauchen sich nicht um Grabeinfassung und -stein kümmern und auch die Grabpflege wird sie nicht belasten. Das bedeutet aber auch, Grabschmuck wie Blumen, Kerzen oder Figuren dürfen nicht an den Grabstellen abgelegt werden. Darauf werden Hinterbliebene beim Erwerb der Grabstätte auch deutlich hingewiesen und schließlich wählen sie ganz bewusst eine Grabstätte, die für sie keinen Pflegeaufwand bedeutet.

Leider werden trotzdem sowohl auf den bronzenen Verschlussplatten der Baumgräber als auch auf und vor den Granit-Stelen häufig Blumen, bepflanzte Schalen, Kerzen und Figuren vorgefunden, was für die Friedhofspflege einen höheren Aufwand bedeutet und teilweise auch ein unschönes Bild ergibt.

Die Gemeinde hat Grabbesitzer wiederholt angeschrieben und appelliert, sich an die vereinbarten Nutzungsregeln zu halten sowie andere Besucher der Grabstätte entsprechend zu informieren – leider ohne längerfristigen Erfolg. Im Rahmen einer Ortsbegehung auf dem Altenbekener Friedhof wurde das Thema jetzt auch politisch beraten. Unter den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bestand Einigkeit darüber, dass die Verwaltung für die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsregeln sorgen soll.

Es ist nun beabsichtigt, Blumenschmuck und sonstige Beigaben ab 1. August konsequent an den pflegefreien Grabstätten abzuräumen. Diese Gegenstände werden zunächst in einem Sammelbehälter neben der Leichenhalle zwecks möglicher Abholung aufbewahrt, bevor sie vernichtet werden. 

Weitere Informationen bekommen Sie hier. (Text und Fotos: Marion Wessels)

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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

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Telefax 05255 1200-33
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