02.08.2022
Vereine und Organisationen können für Maßnahmen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe Fördergeldanträge stellen
Die Kinder- und Jugendbeteiligung ist fester Bestandteil des SGB VIII und wird durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes besonders in den Mittelpunkt gerückt. Die Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen sollen in sozialraumorientierten Projekten in den Kommunen umgesetzt werden. Hierfür steht ihnen ein Sozialraumbudget zur Verfügung, über welches sie selbst verfügen dürfen. Entsprechend dürfen sie selbst entscheiden, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Das Sozialraumbudget soll helfen, die Vorhaben und Ziele der Gemeindekonferenz (Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Altenbeken) im Bereich der Jugendhilfe zu finanzieren und zu realisieren, zum Beispiel durch:
Antragsberechtigt sind die Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Paderborn. Für das Jahr 2022 stehen der Gemeinde Altenbeken 3.870 Euro zur Verfügung. Nach Abschluss der Maßnahmen ist die Mittelverwendung nachzuweisen.
Bitte richten Sie Ihren schriftlichen Antrag mit einer Beschreibung des Vorhabens, der Zielgruppe, den voraussichtlichen Kosten und der Höhe der beantragten Förderung an die:
Gemeinde Altenbeken, Herrn Jochen Bee, Bahnhofstr. 5a, 33184 Altenbeken, jchnbltnbknd.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
Besuchen Sie uns auf Facebook