13.01.2023
Für die Strafkammern des Landgerichts Paderborn und die Schöffengerichte des Landgerichtsbezirks Paderborn werden für die Zeit von 2024 bis 2028 neue Schöffinnen und Schöffen gesucht.
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken in Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte und bei den Strafkammern der Landgerichte in der Hauptverhandlung mit. Die Schöffen sind unabhängig und haben gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Geld- oder Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 30 ff. Gerichtsverfassungsgesetz, § 44 Deutsches Richtergesetz.
Die Gemeinde Altenbeken hat in den nächsten Wochen eine Vorschlagsliste aufzustellen und dem Landgericht Paderborn vorzulegen. Gewählt werden die Schöffinnen und Schöffen durch einen Ausschuss des Amtsgerichts Paderborn.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre sind und Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Altenbeken haben, können Sie sich bis zum 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung Altenbeken, Herrn Meinolf Hennemann, Tel. 05255-120017 melden. Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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