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Windenergie-Entwicklung im Gemeindegebiet

17.02.2023

Altenbeken will weitere Flächen prüfen

Das neue Wind-an-Land-Gesetz soll den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Bis Ende 2032 müssen die Länder 2% der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. In NRW liegt aufgrund der strukturellen Besonderheiten das Augenmerk auf der Region OWL. Hier wird der neue Regionalplan spätestens zum 31.12.2027 seine Wirkung entfalten, in dem vor allem auch für den Kreis Paderborn zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen sein werden.

Gemeinde Altenbeken | Marion Wessels
Über die zukünftige Windenergieentwicklung im Gemeindegebiet Altenbeken wird seit geraumer Zeit intensiv beraten. In den verfügbaren Windvorranggebieten ist allerdings nicht genügend Entwicklungspotenzial vorhanden. Der Gemeinderat hatte daraufhin im Sommer letzten Jahres beschlossen, weitere Flächen zu prüfen, die als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ unter Berücksichtigung des 1000-Meter-Abstandes um die Wohnbebauung ausgewiesen werden könnten. Dies könnte ein Weg sein, Klagen gegen den rechtsgültigen Flächennutzungsplan zu vermeiden. Außerdem wird es als letzte Gelegenheit der Gemeinde gesehen, selbst noch steuernd in die Flächenausweisung für Windkraft einzugreifen. Dabei muss noch geprüft werden, inwiefern unten anderem artenschutzrechtliche Bedenken und die Nähe zu den Naturschutzgebieten einer Ausweisung dieser Flächen als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ entgegenstehen.

In dem Zusammenhang sollte auch die Realisierung von Bürgerwindrädern geprüft werden. Einige potenzielle Investoren würden wohl Verträge schließen, mit denen sowohl eine Bürgerbeteiligung als auch eine Beteiligung der Gemeinde möglich wäre. Aktuell befindet sich der Entwurf einer solchen Verpflichtungserklärung seitens einer Investorengruppe noch in juristischer Prüfung.

Das Planungsbüro WWK Partnerschaft für Umweltplanung aus Warendorf erarbeitet zurzeit die Begründung und den Umweltbericht für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Nach der Zustimmung des Rates in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vom 03.03. - 03.04.2023 durchgeführt. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich zu den Planungen zu äußern.

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