15.09.2023
Gemeindeverwaltung informierte in der Ausschusssitzung für Bauen und Gemeindeentwicklung am 12. September 2023 über Anträge für neun Windenergieanlagen in Schwaney.
Investoren haben für die bisher unbebauten Flächen südwestlich von Schwaney die Genehmigung von neun Windenergieanlagen mit einer Größe bis zu 261 m beantragt. Diese Anträge können aus Sicht der Gemeinde aktuell jedoch nicht genehmigt werden, weil sie nicht in einer gültigen Wind-Vorrangzone liegen.
Das Land NRW hat diese Fläche zwar größtenteils als sogenannte „Beschleunigungsfläche“ für Windenergie ins Auge gefasst, diese würde in Altenbeken aber zurzeit sowieso keine Wirkung entfalten, weil die gültige Ausschlusswirkung der Konzentrationszonen sowie die aktuell laufenden eigenen Planungen der Gemeinde dem entgegenstehen. Bürgermeister Möllers kritisierte in der Sitzung die vorgesehene Ausweisung der Beschleunigungsfläche scharf, diese verstoße gegen viele rechtsstaatliche Grundprinzipien, wie z.B. die kommunale Selbstverwaltung, das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Gebot der Bürgerbeteiligung.
Die offizielle Pressemitteilung der Gemeinde Altenbeken können Sie hier lesen.
Gemeinde Altenbeken
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