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22. Mai 2025

Allgemeinverfügung: Wasserentnahme aus Fließgewässern im Kreis Paderborn ab sofort untersagt

Bachlauf

Der Kreis Paderborn hat am 16. Mai 2025 eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Fließgewässern erlassen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und der drastisch gesunkene Wasserstand in Bächen und Flüssen.

Was ist verboten?
Ab sofort ist es im gesamten Kreisgebiet – und damit auch in Altenbeken – untersagt, Wasser aus Fließgewässern mithilfe von:

fahrbaren Behältnissen (z. B. Tankanhänger),

mechanischen oder elektrischen Pumpen,

Saugvorrichtungen

zu entnehmen.

Was bleibt erlaubt?

Das Tränken von Vieh

Das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkannen oder Eimern)

Warum ist diese Maßnahme notwendig?
Die Wasserstände in den Gewässern liegen weit unter dem Normalniveau. Eine weitere Entnahme könnte das ökologische Gleichgewicht gefährden und das Überleben von Tieren und Pflanzen in den Bächen massiv beeinträchtigen. Ziel ist es, das verbleibende Wasserdargebot zu schützen und Verschlechterungen des Gewässerzustands zu verhindern.

Geltungsdauer:
Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2025 – es sei denn, sie wird vorher durch die zuständige Behörde aufgehoben oder angepasst.

Hinweis:
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Für Fragen steht das Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises Paderborn zur Verfügung.