17. Februar 2026
Vorsicht bei Online-Gewerbemeldungen: Gemeinde warnt vor kostenpflichtigen Drittanbietern

Der Gemeindeverwaltung liegen vermehrt Gewerbean-, -um- und -abmeldungen vor, die zuvor über private Internetportale abgewickelt wurden. Diese Webseiten vermitteln teilweise den Eindruck eines offiziellen behördlichen Angebots. Tatsächlich handelt es sich um kommerzielle Formularservices ohne hoheitliche Befugnisse.
Die Anbieter verlangen mitunter erhebliche Gebühren für das Ausfüllen und Weiterleiten von Formularen. Ein rechtlich wirksamer Gewerbeschein wird ausschließlich durch das zuständige Gewerbeamt ausgestellt. Private Plattformen können diesen nicht ersetzen. In einzelnen Fällen wurden für eine eigentlich gebührenfreie Gewerbeabmeldung rund 30 Euro an einen Drittanbieter gezahlt. Bei Gewerbeanmeldungen entstanden Zusatzkosten von über 80 Euro – zusätzlich zur regulären Verwaltungsgebühr der Gemeinde.
Besondere Vorsicht ist geboten bei Internetseiten, die stark werblich auftreten, eine „sofortige Anmeldung“ versprechen, mit Begriffen wie „Zentrales Gewerberegister“ oder „amtliche Anmeldung“ arbeiten oder Gebühren erst im weiteren Verlauf des Bestellprozesses offenlegen.
Die Problematik betrifft nicht nur den Bereich Gewerbe. Vergleichbare kostenpflichtige Angebote finden sich unter anderem bei Anträgen auf Kinderzuschlag, Führungszeugnisse oder Befreiungen von Rundfunkbeiträgen.
Die Gemeinde Altenbeken empfiehlt daher, Verwaltungsleistungen ausschließlich über die offiziellen Internetseiten der zuständigen Behörden oder direkt über das Rathaus in Anspruch zu nehmen. Im Zweifel hilft eine kurze Rückfrage, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.
