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27. März 2026

Neue Kulturförderrichtlinie für Altenbeken beschlossen

Kulturförderrichtlinie

Gemeinde setzt auf mehr Transparenz und Eigenverantwortung bei der Förderung kultureller Veranstaltungen und Projekte

Der Rat der Gemeinde Altenbeken hat am 26. März eine neue Kulturförderrichtlinie beschlossen. Ziel der Neufassung ist es, die bestehenden Regelungen insgesamt einfacher, verständlicher und transparenter zu gestalten. Insbesondere der Bereich der Förderung kultureller Veranstaltungen wurde überarbeitet. Bisher teilweise komplexe Kategorien werden künftig reduziert und durch klar formulierte sowie nachvollziehbare Förderkriterien ersetzt. Damit soll die Vergabe der Fördermittel gerechter erfolgen und mögliche Unklarheiten vermieden werden.

Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Stärkung der Eigenverantwortung der antragstellenden Vereine und Projektträger. Künftig gilt grundsätzlich das Prinzip der Eigenbeteiligung: Vereine und Initiativen sollen einen angemessenen Anteil der Projektkosten selbst tragen und sich intensiver mit der Planung und Finanzierung ihrer Vorhaben auseinandersetzen.

Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Zudem wird erwartet, dass Antragstellende aktiv weitere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, etwa durch Sponsoring, Spenden oder eigene Einnahmen. Im Rahmen der Antragstellung ist daher darzulegen, dass realistische und zumutbare Einnahmequellen berücksichtigt wurden.

Bereits am 5. März hatte Anna Hall, Kulturbeauftragte der Gemeinde Altenbeken, im Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Kultur ausführlich über die Beweggründe und die geplanten Änderungen der Richtlinie informiert.

Mit der überarbeiteten Richtlinie bleibt die Förderung kultureller Projekte weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Kulturarbeit in der Gemeinde Altenbeken. Gleichzeitig soll durch ein stärkeres eigenes Engagement der Antragstellenden die angespannte Haushaltslage berücksichtigt und eine faire Verteilung der verfügbaren Fördermittel sichergestellt werden.

Richtlinie der Gemeinde Altenbeken über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur und Kunst ab 2026