17. Januar 2024
Abschaffung des Kinderreisepasses

Seit dem 1. Januar 2024 brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren nach einem Beschluss der Bundesregierung einen „normalen“ Reisepass. Somit können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Bisher bestand für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres die Möglichkeit, einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen. Diesen konnten die Eltern meist direkt mitnehmen.
Seit dem 1. Januar 2024 haben die Eltern – je nach Reiseziel – die Wahl zwischen der Ausstellung eines regulären Personalausweises oder eines regulären Reisepasses. Diese Dokumente werden für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Informationen zu den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachzulesen oder auch telefonisch bei den Mitarbeitenden des Bürgerbüros unter 05255 1200-31 oder per E-Mail brgrbrltnbknd zu erfragen.
Erkennbarkeit von Personen auf dem Passbild unbedingt erforderlich
Zu beachten ist, dass Dokumente für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Dokument nur solange gültig ist, wie man die Person auf dem Passbild noch erkennen und identifizieren kann. Es wird daher, gerade für sehr kleine Kinder, oft erforderlich werden, bereits vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro.