Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Open Street Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

17. Januar 2024

Abschaffung des Kinderreisepasses

Kind hält Kinderreisepass in den Händen

Seit dem 1. Januar 2024 brauchen auch Kinder unter zwölf Jahren nach einem Beschluss der Bundesregierung einen „normalen“ Reisepass. Somit können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Bisher bestand für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres die Möglichkeit, einen Kinderreisepass ausstellen zu lassen. Diesen konnten die Eltern meist direkt mitnehmen.

Seit dem 1. Januar 2024 haben die Eltern – je nach Reiseziel – die Wahl zwischen der Ausstellung eines regulären Personalausweises oder eines regulären Reisepasses. Diese Dokumente werden für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt. Informationen zu den Einreisebestimmungen des Urlaubslandes sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachzulesen oder auch telefonisch bei den Mitarbeitenden des Bürgerbüros unter 05255 1200-31 oder per E-Mail brgrbrltnbknd zu erfragen.

Erkennbarkeit von Personen auf dem Passbild unbedingt erforderlich

Zu beachten ist, dass Dokumente für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von sechs Jahren ausgestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass ein Dokument nur solange gültig ist, wie man die Person auf dem Passbild noch erkennen und identifizieren kann. Es wird daher, gerade für sehr kleine Kinder, oft erforderlich werden, bereits vor Ablauf der aufgedruckten Gültigkeit ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Die Gebühren für einen Personalausweis betragen für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro und für einen Reisepass 37,50 Euro.