Winterdienst in der Gemeinde Altenbeken
Räumverpflichtung bei Schnee und Eis
Die nachfolgenden Informationen sollen allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altenbeken helfen zu wissen, was im Winter bei Schnee und Eis zu tun ist. Wichtig ist vor allem das richtige Schneeräumen und Streuen. Die genauen Regeln dazu stehen in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Altenbeken (§§ 2-4). Die Satzung finden Sie weiter unten.
Wichtig zu wissen
Alle Eigentümer von Grundstücken, egal ob bebaut oder unbebaut, sind verpflichtet, bei Schnee oder Glätte die Gehwege vor ihrem Grundstück zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für Grundstücke, die nicht direkt an einer öffentlichen Straße liegen, aber über einen Privatweg oder ein Geh- und Fahrtrecht erreichbar sind. In vielen Fällen steht im Mietvertrag, dass diese Pflicht an die Mieter weitergegeben wird.
Eine vollständige Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich. Wer den Winterdienst aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst erledigen kann, sollte Hilfe annehmen, zum Beispiel von Nachbarn oder einem professionellen Dienstleister. Gartenbaubetriebe, Hausmeister-, Reinigungs- oder Studentendienste bieten entsprechende Unterstützung an.
Wenn auf einem Grundstück besondere Nutzungsrechte bestehen (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch oder Wohnrecht nach § 1093 BGB), dann gilt die Räum- und Streupflicht für die Inhaber dieser Rechte.
Auf Landes- und Kreisstraßen obliegt der Winterdienst dem jeweiligen Straßenbaulastträger.
Häufige Fragen zu den Winterdienstpflichten
Wann und wie muss geräumt und gestreut werden?
Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind Schnee und Glätte werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr besteht grundsätzlich keine Räumpflicht.
Die Gehwege sind in einer für Fußgänger erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. In Straßen ohne Gehweg ist ein Streifen von 1,00 m auf jeder Straßenseite freizuhalten.
Wann werden die Straßen geräumt?
Da die Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein können, wird das Räumen und Streuen nach Dringlichkeit organisiert. Der Räum- und Streuplan der Gemeinde Altenbeken teilt die gemeindeeigenen Straßen und Wege in drei Dringlichkeitsstufen ein.
Zur Dringlichkeitsstufe 1 gehören beispielsweise verkehrswichtige und gefährliche Stellen wie Gefällestrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen, Einmündungen, Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse, Zufahrtsstraßen Schulen sowie Straßen zu Gewerbe- und Industriegebieten.
Zur Dringlichkeitsstufe 2 gehören Verbindungsstraßen sowie Wohnsammelstraßen, der Stufe 3 gehören Wohnstraßen und die übrigen Verkehrsflächen an.
Wie erfahre ich, welcher Reinigungsklasse meine Straße zugeordnet wird?
Die Straßenreinigungssatzung enthalt auch ein Straßenverzeichnis mit Hinweise zu Sommer- und Winterreinigungen.
Welche Streumittel dürfen in der Gemeinde Altenbeken eingesetzt werden?
Zur Bekämpfung von Glatteis sind vorrangig abstumpfende Mittel einzusetzen. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten und nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen) oder an gefährlichen Stellen auf Gehwegen erlaubt.
