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Ortsvorsteher

Auf Grundlage des § 39 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Altenbeken die Einteilung des Gemeindegebietes in die Ortschaften Altenbeken, Buke und Schwaney.

Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung wird vom Rat der Gemeinde für die Dauer seiner Wahlzeit für jede Ortschaft ein Ortsvorsteher gewählt. Der Ortsvorsteher muss in der Ortschaft, für die er bestellt wird, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. 

Nach § 39 Abs. 6 Satz 1 GO NRW, wonach der Rat die Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk (Ortschaft) erzielten Stimmenverhältnisses wählt, waren von der CDU-Fraktion folgende Personen vorgeschlagen worden, die jeweils einstimmig gewählt wurden.

Altenbeken

Stefanie Klüter wurde zur Ortsvorsteherin in Altenbeken gewählt.

Buke

Derzeit vakant.

Schwaney

Hermann Striewe wurde zum Ortsvorsteher in Schwaney gewählt.
E-Mail

 

Ortsvorsteher vertreten die Wünsche und Anliegen der Einwohner der jeweiligen Ortschaft gegenüber dem Rat und der Verwaltung.

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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd