Periodisch wiederkehrende, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Lebensgrundlage aller parlamentarischen Demokratien der freien Welt. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der Volksvertretungen in Bund und Ländern, in den Landkreisen und Gemeinden sowie in der Europäischen Union.
Der Fachbereich 1 der Gemeindeverwaltung Altenbeken organisiert die Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie Bürgerentscheide für das Gemeindegebiet.
Der nordrhein-westfälische Landtag wird alle fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In der Internetpräsentation zur Landtagswahl sind auf der Ebene der Gemeinde Altenbeken die Ergebnisse des zur Gemeinde gehörenden Wahlbezirkes 100 Paderborn I (Stimmbezirke 005 bis 007 sowie Briefwahlbezirke 120 und 130) und des ebenfalls zur Gemeinde gehörenden Wahlbezirk 101 Paderborn II (Stimmbezirke 001 bis 004 sowie Briefwahlbezirke 100 und 110) nicht getrennt voneinander darstellbar. Das Landeswahlgesetz NRW regelt in diesem Zusammenhang, dass lediglich die Ergebnisse auf Wahlkreisebene ermittelt und somit veröffentlicht werden müssen.
Die Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlkreis 100 und 101 können Sie unter folgenden Links einsehen:
Ergebnisse des zur Gemeinde gehörenden Wahlbezirkes 100 Paderborn I
Ergebnisse des zur Gemeinde gehörenden Wahlbezirkes 101 Paderborn II
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab dem 11. April 2022 online oder schriftlich möglich. Das funktioniert wie folgt:
FB 1: Haupt- und Personalamt
FB 1: Schulen, Kindergärten und Soziales
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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