Asylbewerber und Geduldete erhalten in Deutschland Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der ersten 15 Monate haben Sie nur Anspruch auf eine Grundversorgung, die in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnt. Im Anschluss entspricht die Versorgung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bei der Hilfe zur Krankheit und Pflege der Versorgung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
FB 1: Schule, Kindergärten und Soziales
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Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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