Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung haben die Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttojahreseinkommen) monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.
Berechnet wird das Bruttojahreseinkommen der Familie (in der Regel beider
Elternteile).
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Als PDF für Sie zum Download.
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Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
FB 1: Zentrale Dienste, Bildung und Soziales
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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