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Baugenehmigungen / Bauanträge

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.

Die hierfür zuständige Behörde ist die technische Bauaufsicht des Kreises Paderborn in Paderborn (Tel.: 05251 308-6327).

Genehmigungsfreie Vorhaben sind in der Landesbauordnung im § 65 aufgeführt.

Vor Einreichen eines Bauantrags können Fragen bei der Bauberatung bei der Gemeinde Altenbeken gestellt werden (siehe Kontaktdaten / Sprechzeiten). Sollten die Fragen hier nicht abschließend geklärt werden können, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Bauvoranfrage“ zu stellen. Damit kann der fragliche Sachverhalt verbindlich durch den Kreis Paderborn beschieden werden. Hierdurch erhalten Sie Planungssicherheit. Daran schließt das normale Genehmigungsverfahren an.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Verschiedenste Antragsformulare und Beschreibungsvordrucke zu Bauvorhaben finden Sie im Formularpool auf den Internetseiten des Kreises Paderborn. Eine Abstimmung zum Inhalt der Antragsunterlagen wird empfohlen.

Gebühren

Die Gebühr für die Erstellung eines entsprechenden Bescheides wird durch den Kreis Paderborn gemäß der Gebührenordnung des Landes NRW berechnet.
Gebühren einer Bauvoranfrage werden teilweise mit den Gebühren eines anschließenden Bauantrages verrechnet.

Amt
FB 4: Bauen und Planen
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
Montag:08.00–13.30 Uhr
Dienstag:08.00–13.30 Uhr
Mittwoch:08.00–13.30 Uhr
Donnerstag:08.00–13.30 Uhr
Freitag:08.00–13.30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Viadukt Wanderweg
Logo Viadukt Radweg
Naturerbe Wanderwelt
 

Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd