Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie den Abbruch von baulichen Anlagen benötigen Sie in aller Regel eine Baugenehmigung.
Die hierfür zuständige Behörde ist die technische Bauaufsicht des Kreises Paderborn in Paderborn (Tel.: 05251 308-6327).
Genehmigungsfreie Vorhaben sind in der Landesbauordnung im § 65 aufgeführt.
Vor Einreichen eines Bauantrags können Fragen bei der Bauberatung bei der Gemeinde Altenbeken gestellt werden (siehe Kontaktdaten / Sprechzeiten). Sollten die Fragen hier nicht abschließend geklärt werden können, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Bauvoranfrage“ zu stellen. Damit kann der fragliche Sachverhalt verbindlich durch den Kreis Paderborn beschieden werden. Hierdurch erhalten Sie Planungssicherheit. Daran schließt das normale Genehmigungsverfahren an.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Die Gebühr für die Erstellung eines entsprechenden Bescheides wird durch den Kreis Paderborn gemäß der Gebührenordnung des Landes NRW berechnet.
Gebühren einer Bauvoranfrage werden teilweise mit den Gebühren eines anschließenden Bauantrages verrechnet.
Montag: | 08.00–13.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00–13.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–13.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–13.30 Uhr |
Freitag: | 08.00–13.30 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
FB 4: Leiter Bauen und Planen
FB 4: Hoch- und Tiefbau
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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