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Bebauungspläne / Bauleitplanung

Bauleitplanung ist das zentrale Werkzeug, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in einem Gemeindegebiet zu steuern.
Hauptaufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Es wird dabei unterschieden in

  • Vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde. Der FNP regelt die Entwicklung für das gesamte Gebiet einer deutschen Gemeinde gemäß der §§ 5 - 7 BauGB.
  • Verbindliche Bauleitplanung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen, für Teilbereiche der Stadt, welche aus dem FNP heraus entwickelt sein sollen gemäß der §§ 8 - 10 BauGB.

Weitere Planungsinstrumente sind Satzungen für den Innenbereich gemäß § 34 (4) BauGB und für den Außenbereich gemäß § 35 (6) BauGB.

Amt
FB 4: Bauen und Planen
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
Abteilung
Stadtplanung und Liegenschaftsverwaltung
Montag:08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Dienstag:08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Donnerstag:08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Freitag:08.30–12.30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Viadukt Wanderweg
Logo Viadukt Radweg
Naturerbe Wanderwelt
 

Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd