Der Umgang mit dem Tod ist ein schwieriges und emotionales Thema, welchem aus diesem Grund zu Lebzeiten oftmals nur oberflächliche oder keine Beachtung geschenkt wird. Fast jeder Bürger kommt jedoch einmal in die Situation, sich um eine Bestattung eines Angehörigen kümmern zu müssen. Die wenigsten Menschen sind wirklich vorbereitet, wenn ein Sterbefall eintritt.
Den Hinterbliebenen verbleiben nach einem Trauerfall nur wenige Stunden für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung zu treffen sind. Die seelische Belastung durch die Konfrontation mit der Endgültigkeit des Todes ist in diesen Stunden immens.
Neben den mit dem Bestattungsinstitut zu regelnden Dingen (Sarg, Blumenschmuck, Traueranzeigen/Karten, Kaffeetrinken, Behördengänge usw.) ist eine Vielzahl von Festlegungen mit der Friedhofsverwaltung zu treffen:
Die Kürze der Zeit nach Eintritt eines Sterbefalles lässt eine umfassende Auseinandersetzung mit all diesen Fragen nicht mehr zu oder eine Information bei der Friedhofsverwaltung ist in der Regel gar nicht mehr möglich.
Deshalb bietet die Friedhofsverwaltung an, sich frühzeitig und ohne den psychischen Druck eines Todesfalls umfassend beraten zu lassen, um so eine angemessene Bestattungsform für sich oder nahe Angehörige zu finden.
Wenn es keine Angehörigen gibt oder sie sind nicht zu ermitteln, veranlasst das Ordnungsamt der Stadtverwaltung die Bestattung, da es sich dann um eine sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung handelt.
Individuell nach Bestattungsart
Die benötigten Unterlagen bringt der Bestatter mit.
In allen drei Ortsteilen der Gemeinde gibt es einen Friedhof.
Was ist bei einem Sterbefall zu tun? Merkblatt zum Download
Mehr als die Hälfte aller Bestattungen in der Gemeinde Altenbeken sind inzwischen Urnenbestattungen. Dem Wunsch nach pflegefreien Urnengrabstätten ist die Gemeinde mit neuen Angeboten auf den Friedhöfen Altenbeken und Schwaney nachgekommen.
Bei den Baumgrabstätten handelt es sich um Erdröhren aus Edelstahl, in die zwei oder drei Urnen eingelassen werden können. Auf der Verschlussplatte aus massivem Bronzeguss können Namen und Daten der Verstorbenen eingraviert werden. Bei einer festen Ruhezeit von 20 Jahren fallen 1.400 Euro Nutzungsgebühren an. Blumenschmuck kann anlässlich der Beisetzung abgelegt werden. Dieser ist von den Angehörigen kurzfristig wieder zu entfernen, damit eine ungehinderte Rasenpflege durch Gemeindemitarbeiter gewährleistet ist.
Die neue pflegefreie Urnenstelen-Anlage besteht aus einem Würfelsystem mit insgesamt 20 Granit-Würfeln. In jedem Würfel finden bis zu drei Urnen Platz. Für ein Urnenwahlgrab (ein Würfel) in der Urnenstelen-Anlage fallen Nutzungsgebühren von 100 Euro pro Jahr an, mithin 2.000 Euro für eine 20-jährige Ruhezeit. Die massive Verschlussplatte kann individuell von einem Steinmetz mit Namen und Daten der/des Verstorbenen versehen werden. Auch hier ist das Abstellen von Blumenschmuck nur anlässlich der Beisetzung möglich.
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
sowie nach vorheriger telefonischer Absprache
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Was Sie beachten müssen
Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Altenbeken vom 12.09.2022
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Altenbeken vom 16.01.2003
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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