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Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung einer Straße nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung erhoben. Mit dem Erschließungsbeitrag werden alle Maßnahmen abgerechnet, die zur erstmaligen Erschließung von Baugrundstücken erforderlich sind. Aus diesem Grund erfolgt die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen auch nach den Regelungen des bundesrechtlichen Baugesetzbuches.

Beispiele: erstmalige Herstellung von Straßenentwässerung, Fahrbahn, Gehwegen, Straßenbeleuchtung.

Nicht unter den Begriff der Erschließung fallen Maßnahmen, die der Aufrechterhaltung der Erschließung bzw. der Unterhaltung der Erschließungsanlagen dienen.

Straßenausbaubeiträge

Straßenausbaubeiträge werden für die nochmalige Herstellung, die Erweiterung und Verbesserung von bereits erstmalig hergestellten Straßen, nach den Bestimmungen des NRW-Kommunalabgabengesetzes und der kommunalen Straßenausbaubeitragssatzung erhoben.

Beispiele: nachträgliche Anlegung eines Radweges, nachträgliche Erstellung der Straßenbeleuchtung, komplette Fahrbahnsanierung inkl. Unterbau und Oberfläche.

Amt
FB 4: Bauen und Planen
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Herr Thomas Sänger

    FB 4: Leiter Bauen und Planen

    Bahnhofstraße 5a, Erdgeschoss Zi. E933184 AltenbekenTel. 05255 1200-60Fax 05255 1200-69
  • Frau Kristina Steins

    FB 4: Sachbearbeitung Windkraftplanung

    Bahnhofstraße 5a (Untergeschoss), Eingang Ortwaldstraße Zi. U133184 AltenbekenTel. 05255 1200-61Fax 05255 1200-69
 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd