Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bereich das Kind geboren wird. Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, so erledigt die Anmeldung beim Standesamt die Krankenhausverwaltung automatisch für Sie (Familienstammbuch nicht vergessen).
Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen eine Geburtsanzeige aus, die Sie dem Standesamt mit anderen Unterlagen vorlegen müssen.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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