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Gewerbean-, -ab- und -ummeldung

Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.

Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:

  • das zuständige Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer
  • die jeweilige Berufsgenossenschaft
  • das staatliche Amt für Arbeitsschutz
  • LDS NRW

Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese werden direkt bei der Meldung von der Gewerbemeldestelle ausgefüllt.
Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein. Näheres hierzu erfahren sie in der Gewerbemeldestelle.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Personalausweis
  • gegebenenfalls weitere Nachweise

Gebühren

  • Die Gebühr für Gewerbean- und ummeldungen natürlicher Personen beträgt 26,-- €,
  • Die Gebühr für Gewerbean- und ummeldungen juristischer Personen beträgt 33,-- €.
Amt
FB 3: Ordnung und Bürgerservice
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Herr Dennis Weber

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Ordnungs- und Gewerbeamt

    Bahnhofstraße 5a, Zi. E433184 AltenbekenTel. 05255 1200-55Fax 05255 1200-33
 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd