Wer selbstständig ein stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder einer unselbstständige Zweigstelle betreibt, muss dies bei der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) anzeigen. Das gilt auch, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder auf bisher nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen ausgedehnt oder der Betrieb aufgegeben wird.
Bei jeder Veränderung erfolgt eine Mitteilung an:
Für die An-, Um- und Abmeldungen sind Vordrucke verbindlich vorgeschrieben. Diese werden direkt bei der Meldung von der Gewerbemeldestelle ausgefüllt.
Darüber hinaus können für einzelne Gewerbe Befähigungsnachweise oder auch zusätzliche Erlaubnisse erforderlich sein. Näheres hierzu erfahren sie in der Gewerbemeldestelle.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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