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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene reine Gemeindesteuer und damit die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune und somit bedeutend für das kommunale Finanzsystem.

Die Gewerbesteuer-Festsetzung erfolgt mittels Steuerbescheid unter Anwendung des für die Gemeinde Altenbeken geltenden Hebesatzes.

Der Steuermessbetrag oder Zerlegungsanteil wird durch das zuständige Finanzamt in einem Grundlagenbescheid (Steuermessbescheid) den Kommunen mitgeteilt.

Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Fragen zum Messbetrag beantwortet das zuständige Finanzamt.

Amt
FB 2: Finanzen
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
E-Mail
E-Mail senden
Montag:08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Dienstag:08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.30–12.30 Uhr
Donnerstag:08.30–12.30 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Freitag:08.30–12.30 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

 
Viadukt Wanderweg
Logo Viadukt Radweg
Naturerbe Wanderwelt
 

Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd