Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden Hund grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinem Haushalt im Bürgerbüro der Gemeinde Altenbeken anzumelden.
Bei der Anmeldung wird die Hundesteuermarke ausgehändigt.
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Hunde müssen nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuermarke tragen. Daran ist offen erkennbar, ob der Hund zur Hundesteuer angemeldet worden ist.
Alle Hundehalter werden aufgefordert, bisher nicht versteuerte Hunde im Bürgerbüro anzumelden.
Fragen im Zusammenhang mit dem Landeshundegesetz richten Sie bitte an den Fachbereich 3:Ordnung und Bürgerservice.
a) für 1 Hund: 55,20 Euro
b) für 2 Hunde: je 67,20 Euro
c) für 3 Hunde und mehr: je 79,20 Euro
Montag: | 08.30–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
FB 2: Finanzen
FB 2: Finanzen
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Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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