Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe (ePass) ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren können auf Wunsch der Eltern auch elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen. Der Antrag muss von beiden Elternteilen bzw. Sorgeberechtigten eigenhändig im Bürgerbüro unterschrieben werden.
Bei der Ausstellung von Dokumenten an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.
Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Montag: | 08.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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