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Kinderreisepässe

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Kinderreisepass erhalten. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden elektronische Reisepässe (ePass) ausgestellt. Für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren können auf Wunsch der Eltern auch elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden allerdings erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen. Der Antrag muss von beiden Elternteilen bzw. Sorgeberechtigten eigenhändig im Bürgerbüro unterschrieben werden.

Bei der Ausstellung von Dokumenten an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern das Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat.

Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Alter Kinderausweis / Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
  • Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • zusätzlich der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
  • die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Von der Biometrietauglichkeit kann bei Kindern unter 10 Jahren abgewichen werden, jedoch müssen die Augen geöffnet sein.)
  • Das Kind muss persönlich anwesend sein
  • Angaben über Größe und Augenfarbe
  • Ab 10 Jahren ist eine Unterschrift des Passinhabers erforderlich

Gebühren

  • Neuausstellung 13,00 Euro (1 Jahr gültig, max. bis zum 12. Lebensjahr)
  • Verlängerung 6,00 Euro (nur möglich wenn der Pass noch gültig ist!)
Amt
FB 3: Ordnung und Bürgerservice
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
Abteilung
Bürgerbüro
Telefon
05255-120031
Telefax
05255-120033
E-Mail
E-Mail senden
Montag:08.00–16.00 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Frau Hildegard Nülle

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Julia Knodel

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Maria Keuter

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice Sachbearbeitung: Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Regina Brauer

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd