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Personalausweise

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.

Der Personalausweis muss persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird.

Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Vereinbaren Sie direkt Ihren Online-Termin.

Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.

Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort vom Bürgerbüro ausgestellt.

Braille-Aufkleber:
Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • 1 neues biometrisches Passfoto (Bildgröße: 35 mm x 45 mm)
  • Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
  • Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • Falls Ihre Namen später geändert wurden, sollten möglichst auch die Bescheinigungen hierüber vorgelegt werden.
  • Falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich - das heißt nicht durch Abstammung von Ihren Eltern - erworben haben, bringen Sie bitte den Nachweis mit (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis).

Bei Beantragung für Kinder unter 16 Jahren benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Alter Kinderausweis / Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
  • Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • das Kind muss persönlich anwesend sein
  • Angaben über Größe und Augenfarbe
  • ab 10 Jahren ist eine Unterschrift des Passinhabers erforderlich
  • ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke gespeichert

Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen:

1) Ehe ist geschieden:

  • der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben
  • der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen

2) Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht:

  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht ist vorzulegen

3) Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame  Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben:

  • beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben
  • die Sorgeerklärung ist vorzulegen

4) ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt:

  • der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen.

Gebühren

Personalausweis

  • Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
  • Für Personen ab 24 Jahren: 37 €

Vorläufiger Personalausweis

  • 10,00 €

Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder örtlicher Unzuständigkeit: zusätzlich 13,00 €

Bei Unzuständigkeit auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat: zusätzlich 30,00 €

Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion und die Änderung der PIN sind gebührenfrei.

Die Änderung des Wohnortes ist ebenfalls gebührenfrei.

Gebührenbefreiung bzw. Gebührenermäßigung: Die Ausstellung und Änderung von Ausweisdokumenten ist nur dann gebührenfrei bzw. -ermäßigt, wenn nachgewiesen wird, dass neben dem Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) weitere Gründe vorliegen, die eine Bedürftigkeit begründen. Das können besondere Aufwendungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Krankheit sein. Zudem darf kein anderes gültiges Ausweisdokument vorhanden sein.

Verlust des Personalausweises

Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs schnellstmöglich persönlich im Einwohneramt angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen.

Wichtiger Hinweis:

Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen:

  • Nutzen Sie hierfür die Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116.
Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.

Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Einwohneramt anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.

Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.
Amt
FB 3: Ordnung und Bürgerservice
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
Abteilung
Bürgerbüro
Montag:08.00–16.00 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Frau Hildegard Nülle

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Julia Knodel

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Maria Keuter

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice Sachbearbeitung: Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Regina Brauer

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd