Beim Bürgerbüro in der Gemeinde Altenbeken können Reisepässe von allen Deutschen beantragt werden, die in Altenbeken ihren Hauptwohnsitz haben. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe. Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie die Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten. Obliegt das Sorgerecht einem Elternteil, so ist eine Sorgerechtsbescheinigung des Jugendamtes oder das Urteil des Familiengerichts vorzulegen.
Sie benötigen die folgenden Unterlagen:
Durchschnittliche Bearbeitungsdauer:
In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.
zusätzlich
Montag: | 08.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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