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Reisepässe

Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Vereinbaren Sie direkt Ihren Online-Termin.

Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").

Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit (5-7 Geschäftstage) lieferbar.

Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Ein entsprechender Nachweis ist im Bürgerbüro vorzulegen. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

Sie benötigen die folgenden Unterlagen:

  • Aktueller Reisepass oder Personalausweis
  • 1 biometrietaugliches Passbild
  • Geburts- / Abstammungsurkunde oder Familienstammbuch
  • Heiratsurkunde (oder beglaubigte Abschrift) bei Neuausstellung wegen Heirat
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) bei Minderjährigen durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit Unterschrift

Bei Beantragung für Minderjährige benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Alter Kinderausweis / Kinderreisepass oder Personalausweis oder Geburts-/Abstammungsurkunde (falls kein Ausweisdokument vorhanden)
  • Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • das Kind muss persönlich anwesend sein
  • Angaben über Größe und Augenfarbe
  • ab 10 Jahren ist eine Unterschrift des Passinhabers erforderlich
  •  ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke gespeichert

Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen:

1) Ehe ist geschieden:

  • der/die allein Sorgeberechtigte muss den Antrag unterschreiben
  • der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss ist vorzulegen

2) Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht:

  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht ist vorzulegen

3) Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben:

  • beide Eltern haben den Antrag bzw. die Einverständniserklärung zu unterschreiben
  • die Sorgeerklärung ist vorzulegen

4) ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt:

  • der Betreuer hat den Antrag zu unterschreiben. Die Betreuungsurkunde ist vorzulegen.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer:

  • Die Reisepässe werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen
  • Reisepass mit Expressbestellung: Die Lieferdauer eines Expressreisepasses beträgt in der Regel 5 bis 7 Geschäftstage. Auch beim Expresspass kann eine vorzeitige Lieferung bis zum Reiseantritt nicht garantiert werden.


In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.


Gebühren

Reisepass

  • Für Personen unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Für Personen ab 24 Jahren: 70,00 €

Reisepass als Expresspass (5-7 Geschäftstage)

  • Für Personen unter 24 Jahren: 69,50 €
  • Für Personen ab 24 Jahren: 102,00 €

Reisepass mit 48 Seiten:

  • Für Personen unter 24 Jahren: 59,50 €
  • Für Personen ab 24 Jahren: 92,00 €

Vorläufiger Reisepass (in Ausnahmefällen):

  • 26,00 €

Bei örtlicher Unzuständigkeit (bei Nebenwohnsitz/Wohnsitz im Ausland) ist jeweils die doppelte Gebühr zu entrichten. Ausnahme: Zuschläge für den Expresspass (32,00 €) und den Reisepass mit 48 Seiten (22,00 €) werden dabei zusätzlich erhoben.

Weitere Informationen

Amt
FB 3: Ordnung und Bürgerservice
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
Abteilung
Bürgerbüro
Montag:08.00–16.00 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Frau Hildegard Nülle

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Julia Knodel

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Maria Keuter

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice Sachbearbeitung: Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Regina Brauer

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd