Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Vereinbaren Sie direkt Ihren Online-Termin.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").
Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit (5-7 Geschäftstage) lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Ein entsprechender Nachweis ist im Bürgerbüro vorzulegen. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.
Bei Beantragung für Minderjährige benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
Bei unterschiedlichen Familienformen ist Folgendes vorzulegen:
1) Ehe ist geschieden:
2) Eltern sind nicht miteinander verheiratet und die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht:
3) Eltern sind nicht miteinander verheiratet und haben eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben:
4) ein Betreuer ist zur Aufenthaltsbestimmung des Kindes berechtigt:
In besonderen Fällen kann Ihnen aus beruflichen Gründen auch ein Zweitpass (Gültigkeit: 6 Jahre) ausgestellt werden. Hierfür ist ein Nachweis des Arbeitgebers erforderlich.
Reisepass
Reisepass als Expresspass (5-7 Geschäftstage)
Reisepass mit 48 Seiten:
Vorläufiger Reisepass (in Ausnahmefällen):
Bei örtlicher Unzuständigkeit (bei Nebenwohnsitz/Wohnsitz im Ausland) ist jeweils die doppelte Gebühr zu entrichten. Ausnahme: Zuschläge für den Expresspass (32,00 €) und dein Reisepass mit 48 Seiten (22,00 €) werden dabei nur einfach erhoben.
Montag: | 08.00–16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00–16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00–12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.00–12.30 Uhr |
Bitte nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Achtung: In den Sommerferien ist das Bürgerbüro donnerstags nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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