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Schwerbehindertenausweise

Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Paderborn nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.

  • Sie erhalten den Antrag im Bürgerbüro des Rathauses. Den Antrag können Sie zuhause ausfüllen. Soweit es um medizinische Angaben geht, wird jedoch empfohlen, diese in Absprache mit dem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Der Antrag kann dann bei uns (bei Erstantrag bitte Lichtbild beifügen) abgegeben oder direkt zum Kreis Paderborn gesandt werden.
  • Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Paderborn auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (Nachteilsausgleiche).

Genauere Informationen erhalten Sie beim

Kreis Paderborn
Schwerbehindertenstelle 
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: +49 5251 308-0
Fax:: +49 5251 308-8888
E-Mail senden

Amt
FB 3: Ordnung und Bürgerservice
Straße
Bahnhofstraße 5a
Ort
33184  Altenbeken
Abteilung
Bürgerbüro
Montag:08.00–16.00 Uhr
Dienstag:08.00–16.00 Uhr
Mittwoch:08.00–12.30 Uhr
Donnerstag:08.00–18.00 Uhr
Freitag:08.00–12.30 Uhr

Ansprechpartner

Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Frau Maria Keuter

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice Sachbearbeitung: Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
  • Frau Regina Brauer

    FB 3: Ordnung und Bürgerservice | Sachbearbeitung Bürgerbüro

    Bahnhofstraße 5a33184 AltenbekenTel. 05255 1200-31Fax 05255 1200-33
 
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Kontakt

Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken

Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd