Ein schwerbehinderter Mensch ist nach dem Gesetz eine Person mit einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von wenigstens 50%. Der Grad der Behinderung (GdB) und die Voraussetzungen für die entsprechenden Merkzeichen werden auf der Grundlage der vorgelegten ärztlichen Atteste vom Kreis Paderborn nach Antragstellung festgestellt und in einem Ausweis festgehalten. Mit ihm sind Vergünstigungen verknüpft.
Kreis Paderborn
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