Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich am wenigsten an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch diese traurigen Vorgänge beurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist. In fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gern unsere Standesbeamtinnen.
Montag bis Freitag
8:30 - 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr
und nach Absprache
Bei einem Sterbefall in der Familie haben Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Das Wichtigste für Sie im Überblick:
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Was Sie beachten müssen
Als PDF für Sie zum Download
Bei Fragen zu Dienstleistungen dieses Amtes stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung.
Gemeinde Altenbeken
Bahnhofstraße 5a
33184 Altenbeken
Telefon 05255 1200-0
Telefax 05255 1200-33
E-Mail nfltnbknd
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