Kommunale Wärmeplanung
Unter der kommunalen Wärmeplanung wird die Entwicklung und anschließende Umsetzung von Strategien auf lokaler Ebene bezeichnet, mit der die Wärmeversorgung effizienter, nachhaltiger und umweltfreundlicher gestaltet werden soll.
Bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt und mit einbezogen. Darunter zum Energiequellen, Infrastruktur, Umweltaspekte und soziale Belange.
Durch das Wärmeplanungsgesetz besteht seit dem 01.01.2024 deutschlandweit die Pflicht zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Für kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohnern) können laut Bundesgesetzt vereinfachte Wärmeplanungsverfahren vorgenommen werden. Über die genaue Auslegung entscheiden die Länder. Ein entsprechendes Gesetz für NRW ist derzeit in Arbeit.
Weitere Informationen zur Wärmeplanung und den vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Altenbeken
In der Gemeinde Altenbeken werden fast 90% der Wärme aus fossilen Energieträgern erzeugt (Stand 2019). So entstehen in der Gemeinde fast 40% der Treibhausgasemissionen durch die Wärmebereitstellung. Die Wärmewende ist damit ein zentrales Schlüsselelement zur Erreichung der Treibhausgasneutralität in Altenbeken.
Gemäß § 4 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Gemeinde Altenbeken dazu verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Mithilfe des kommunalen Wärmeplans soll der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteurinnen und Akteure geschaffen werden.
