Wasserhausanschlüsse
Details
Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der Gemeinde und stehen vorbehaltlich abweichender Regelung in deren Eigentum. Sie werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt, müssen zugänglich und vor Beschädigung geschützt sein.
Anträge zum Neuanschluss oder Veränderung des Wasserhausanschlusses sind bei der Gemeinde Altenbeken zu stellen.
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.