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Denkmalschutz

Details

In der Gemeinde Altenbeken gibt es einige Baudenkmäler und auch Bodendenkmäler, die wichtige Spuren der Menschheitsgeschichte sind.

Eine Übersicht aller hier befindlichen Bau- und Bodendenkmäler wird in absehbarer Zeit auf der Homepage aufrufbar sein.

 

Jeder Eigentümer oder Nutzer, der ein Baudenkmal oder ein ortsfestes Bodendenkmal beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern möchte, muss zuvor die entsprechende Erlaubnis (denkmalrechtliche Erlaubnis) bei der Gemeinde Altenbeken als Untere Denkmalbehörde beantragen.

Auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der näheren Umgebung von Bau- oder ortsfesten Bodendenkmälern besteht die denkmalrechtliche Erlaubnispflicht, sofern hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird.

Die Gemeinde Altenbeken selbst ist auch Eigentümerin von Denkmälern – die Unterhaltung dieser gehört somit wie für jeden Denkmaleigentümer auch zu ihren Pflichten.

 

Sollten Sie als Denkmaleigentümer Fragen zu den denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren oder auch Ihrem Denkmal im Allgemeinen haben, wenden Sie sich gerne an die Gemeinde Altenbeken als Untere Denkmalbehörde.

 

Sind Sie der Ansicht, ein bestimmtes Gebäude oder eine bestimmte Fundstelle sollte unter Denkmalschutz gestellt werden, stellen Sie gerne einen entsprechenden formlosen Antrag.

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.