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Kanal- und Wasseranschlussbeiträge

Details

Sobald ein Grundstück an die Kanalisationsanlage und/oder Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Altenbeken angeschlossen werden kann oder angeschlossen worden ist, entsteht die entsprechende Beitragspflicht.

Der Kanalanschlussbeitrag dient dem Ersatz des Aufwandes der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Abwasseranlage. Zum Ersatz des durchschnittlichen jährlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Gemeinde Altenbeken einen Wasserleitungsanschlussbeitrag.

Diese Beiträge sind einmalig zu entrichten.

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.