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Führungszeugnis

Details

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in der Gemeinde Altenbeken gemeldet ist. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Das Führungszeugnis kann durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisespasses im Bürgerbüro beantragt werden.

Hinweise

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.