Führungszeugnis
Details
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in der Gemeinde Altenbeken gemeldet ist. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Das Führungszeugnis kann durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisespasses im Bürgerbüro beantragt werden.
Kosten
Die Gebühren betragen 13,00 Euro.
Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung:
wegen Mittellosigkeit für Empfänger von
- Arbeitslosengeld II,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Schüler-BAföG,
- BAföG für Studierende,
- Berufsausbildungsbeihilfe.wegen besonderen Verwendungszwecks, z.B. ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung (AWO, Caritas, DLRG, Freiwillige Feuerwehr, DRK etc.). -> Einzelfallentscheidung
Keine Gebührenbefreiung bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung!
(Nachweis durch Bescheid; die Entscheidung trifft das Bundesamt für Justiz in Bonn)
Hinweise
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Voraussetzungen
Unterlagen
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlagen
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.
