Abwassergebühren
Details
Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwangs, der sich aus der Abwasserbeseitigungssatzung ergibt, sind alle Grundstücke im Gemeindegebiet von Altenbeken an das öffentliche Kanalnetz (Schmutz- und Regenwasserkanal oder Mischwasserkanal) anzuschließen.
Die anfallenden Beiträge und Gebühren für den Anschluss eines Grundstückes und die Nutzung der Kanalisation sind in verschiedenen Satzungen geregelt, die vom Rat der Gemeinde beschlossen wurden.
Die Abwasserbeseitigungssatzung steht Ihnen auf dieser Seite als PDF-Datei zur Verfügung.
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.