Beglaubigungen
Details
Amtliche Beglaubigungen von Abschriften oder Kopien erhalten Sie gegen die Zahlung einer Verwaltungsgebühr im Bürgerbüro oder im Standesamt der Gemeinde Altenbeken.
Hierbei wird bestätigt, dass Kopie und Original eines Dokumentes übereinstimmen bzw. dass eine Unterschrift vor der Behörde geleistet wurde.
Eine amtliche Beglaubigung ist die Beglaubigung von Urkunden deutscher Behörden oder von Urkunden bzw. Unterschriften zur Vorlage bei deutschen Behörden.
Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können (nur) von Notaren beglaubigt werden.
Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat), bei Führungszeugnissen (zuständig ist das Bundeszentralregister), bei Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte), bei Auszügen aus dem Liegenschaftskataster; (zuständig ist das Katasteramt), bei Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare).
Auch ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht amtlich beglaubigt. Hierfür sind die Behörden bzw. Botschaften des jeweiligen Staates zuständig.
Bei ausländischen Urkunden kann ausschließlich die Übersetzung, die durch ein beeidigten Übersetzer erfolgt ist, beglaubigt werden.
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.