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Hunde (Haltungserlaubnis und Haltungsanzeige nach dem Landeshundegesetz NRW)

Details

Seit dem 01.03.2003 gilt für das Land NRW das Landehundegesetz (LHundG NRW) dessen Zweck es ist, die durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehenden Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.
Das Landeshundegesetz bestimmt, dass die Haltung, Zucht und Ausbildung großer oder gefährlicher Hunde anzeige- bzw. erlaubnispflichtig ist.
Ob eine Anzeige ausreicht oder eine ordnungsbehördliche Erlaubnis einzuholen ist, richtet sich nach der Kategorie, in die der betreffende Hund nach dem Landeshundegesetz einzustufen ist:

1. „im Einzelfall gefährliche Hunde“ nach § 3 Abs. 1 und 3 LHundeG sind Hunde, deren Gefährlichkeit vom zuständigen Ordnungsamt nach Begutachtung durch einen amtlichen Tierarzt festgestellt worden ist.

2. „gefährliche Hunde“ nach § 3 Abs. 2 LHundeG sind Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

3. „Hunde bestimmter Rasse“ nach § 10 LHundeG sind Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

4. „Große Hunde“ nach § 11 LHundeG sind Hunde,
die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben.

Die Haltung der Hunde nach Punkt 1 - 3 bedarf einer ordnungsbehördlichen Genehmigung (Erlaubnispflichtige Hundehaltung). Sie benötigen folgende Unterlagen:

• schriftlicher Antrag
• Nachweis der Volljährigkeit von Halterin oder Halter
• Sachkundebescheinigung der amtlichen Tierärztin/des amtlichen Tierarztes
• Zuverlässigkeitsnachweis durch Führungszeugnis
• Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Tieres
• Tierhalter-Haftpflichtversicherung
• Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip

Die Haltung der Hunde nach Punkt 4 muss bei dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Die Anmeldung im Bereich der Steuern reicht nicht aus!
Für diese anzeigepflichtige Hundehaltung benötigen Sie folgende Unterlagen:

• schriftliche Haltungsanzeige
• Sachkundebescheinigung
• Erklärung zur Zuverlässigkeit
• Tierhalter-Haftpflichtversicherung
• Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip

Hinweise

Begriffe im Kontext

gefährliche Hunde, große Hunde

Organisationsplan

Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.