Genehmigung Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer)
Details
Für die Durchführung von Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer benötigen Sie eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbrennungsverbot von Gegenständen im Freien. Diese Ausnahme müssen Sie bei der Gemeinde Altenbeken beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes der Gemeinde Altenbeken.
Kosten
Hinweise
Fristen
Voraussetzungen
Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
§ 7 LImSchG regelt das Verbrennen im Freien, wozu generell auch Osterfeuer als Brauchtumsfeuer zu rechnen sind.
Organisationsplan
Das Organigramm der Gemeinde Altenbeken gibt einen Gesamtüberblick über die Gliederung der Gemeindeverwaltung.
